Neue Corona-Verordnung
Ab heute , 11. Mai, ist eine neue Corona-Verodnung in Kraft. Die beinhaltete auch Bestimmungen zu Probenarbeit und Einzelunterricht. Für viele ist §8, Absatz 2 am wichtigsten. Hier ein paar wichtige Auszüge.
§ 7 Externe außerschulische Bildungsangebote
(2) In Musikschulen ist der Unterricht für Gruppen oder Ensembles mit mehr als 6 Teilnehmern untersagt. In atmungsaktiven Fächern (Gesang, Blasinstrumente) ist nur Einzelunterricht zulässig und eine Raumgröße von mindestens zehn Quadratmetern pro Person vorzusehen.
§ 8 Kultur
(2) … Proben in atmungsaktiven Fächern (insbesondere Gesang, Blasinstrumente) dürfen bis auf weiteres nicht in Gruppen (Chor, Ensemble, Orchester) durchgeführt werden.
(3) Musikfeste, Festivals und ähnliche Kulturveranstaltungen sind bis mindestens zum 31. August 2020 untersagt.