Corona-Verordnung: Proben mit Abstand möglich
Endlich, es geht weiter!! Am 20. Mai 2020 (aktualisierte Version vom 21. Mai 2020) hat das Land NRW eine aktualisierte Fassung der Corona-Verordnung herausgegeben. Quintessenz: Musikvereine und Orchester dürfen wieder Proben!
Es gibt strenge und weitreichende Vorgaben zur Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln – aber generell können Proben wieder stattfinden.
In aller Kürze: Auch Laienmusikvereine dürfen unter den strengen Vorgaben ihre Probenarbeit wieder aufnehmen. Näheres regelt der §8 Kultur (2).
Konzerte und Aufführungen in geschlossenen Räumen können nur mit Ausnahmegenehmigung und einer Begrenzung von 100 Zuschauern durchgeführt werden. Proben/Aufführungen im Freien sind unter strengen hygienischen Vorschriften und mit Genehmigung der zuständigen Behörde erlaubt.