Pro Musica-Plakette

STIFTUNG
Die PRO MUSICA-Plakette hat Bundespräsident Heinrich Lübke im Jahre 1968 als Auszeichnung für Vereinigungen von Musikliebhabern gestiftet, die sich in langjähri-gem Wirken besondere Verdienste um die Pflege des instrumentalen Musizierens und damit um die Förderung kulturellen Lebens erworben haben.
Die Plakette zeigt auf der Vorderseite eine Musizierende mit Lyra und die Inschrift

VERLEIHUNG
Die PRO MUSICA-Plakette wird frühestens aus Anlass des 100-jährigen Bestehens einer Musikvereinigung auf deren Antrag durch den Bundespräsidenten verliehen. Voraussetzung für die Verleihung ist der Nachweis, dass sich die Musikvereinigung in ernster und erfolgreicher musikalischer Arbeit der Pflege der instrumentalen Musik gewidmet und im Rahmen der örtlich gegebenen Verhältnisse künstlerische oder volksbildende Verdienste erworben hat. Eine nachträgliche Verleihung bei einem über 100-jährigen Bestehen ist selbstverständlich ebenfalls möglich.

ANTRAG
Den Antrag auf Verleihung der PRO MUSICA-Plakette stellt die Musikvereinigung. Sie verwendet dazu ein Formular, das bei der Geschäftsstelle der Bundesvereinigung Deutscher Orchesterverbände (BDO) angefordert werden kann.
Antragsteller schicken ihre Unterlagen bis spätestens 30. Juni im Jahr vor der Verleihung an ihren zuständigen Fachverband. Dieser bestätigt unter Nr. 12 des Antragsformulars die Richtigkeit und Vollständigkeit des Antrags. Der Fachverband übersendet die gesamten Unterlagen (Antragsformular in zweifacher Ausfertigung, Belege in einfacher Ausfertigung) an die BDO.
Musikvereinigungen ohne Verbandsanschluss richten ihren Antrag bis spätestens 30. Juni im Jahr vor der Verleihung mit Belegen an das für sie zuständige Kultus-ministerium. Von dort wird der Antrag nach Prüfung auf Vollständigkeit (siehe An-tragsformular: Punkt 10a-d) direkt an die BDO weitergeleitet.
Letzter Vorlagetermin für den Antrag bei der BDO ist der 30. September im Jahr vor der Verleihung.

Die BDO bereitet die Anträge zur Vorlage im Empfehlungsausschuss vor. Die Sit-zung des Empfehlungsausschusses findet einmal jährlich im Spätherbst statt. Der Ausschuss besteht aus folgenden Mitgliedern:

  • Beauftragter der Bundesregierung für Kultur und Medien
  • Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder
  • Bundesverband Deutscher Liebhaberorchester
  • Bundesvereinigung Deutscher Orchesterverbände.

Die Verleihung der Plakette erfolgt auf Vorschlag des zuständigen Landeskultus-ministers auf Grund der Stellungnahme des Empfehlungsausschusses. Der Vorschlag wird dem Bundespräsidenten durch die Beauftragte für Kultur und Medien vorgelegt.
Die Urkunde über die Verleihung der Ehrenplakette unterzeichnet der Bundespräsident.
Bei Musikvereinigungen im Ausland erfolgt die Verleihung der Plakette auf Vorschlag des Auswärtigen Amtes aufgrund der Stellungnahme des Empfehlungsausschusses. Der Antrag im Ausland ist über die zuständige deutsche amtliche Vertretung und über das Auswärtige Amt beim Kulturbeauftragten des Bundes einzureichen. Danach werden die Unterlagen durch die BDO geprüft und dem Empfehlungsausschuss vorgelegt.

Alle weiteren Informationen zum Antrag finden Sie in folgendem Dokumenten:

Info Pro Musica-Plakette Infos

Antragsformular Pro Musica-Plakette