Landesförderung

Hinweis für Kreisverbände und Vereine
Ab sofort sind die Abrechnung und das Antragswesen nur noch über Verein24 möglich. Details zum Antrags- und Abrechnungswesen sind den Kreisverbänden bekannt.

Abrechnung

a) Vereine:
Im Erwachsenenbereich wird nur noch eine Maßnahme gefördert, im Jugendbereich (bis 18 Jahre) bis auf Widerruf mehrere Maßnahmen.
Wichtig: Es wird nur Bildungsarbeit gefördert. Es gilt eine Höchstfördersumme von € 1.500,00 je Maßnahme. Es besteht kein Anspruch auf Förderung. Wir werden stichprobenartig Belege anfordern. Wer die Belege nicht innerhalb von 14 Tagen vorlegt, wird von der Förderung ausgeschlossen. Der verantwortliche Leiter bestätigt mit der Unterschrift auf der Teilnehmerliste die Korrektheit der Liste. Mit der Unterschrift (1. Vorsitzender) auf dem Abrechnungsformular wird die Korrektheit nach den Kriterien/Standards des Volksmusikerbundes NRW e.V. bestätigt.

b) Kreisverbände:
Für unsere Kreisverbände gelten abgeänderte Richtlinien, Details sind den Verantwortlichen bekannt.

Für alle Abrechnungen gilt:
Dei Abrechnung erfolgt ausschließlich über Verein24. Es sind nur unsere Vorlagen zu verwenden:

  • Formular „Abrechnungsnachweis der Landesförderung“ (Vor- und Rückseite)
  • Programmablauf (die Stunden werden automatisch addiert)
  • Kopie des aktuellen Freistellungsbescheides (dieser ist unbedingt jeder Abrechnung beizufügen, kann aber auch ins WAS! hochgeladen werden.
  • Teilnehmerliste. Hier ist die Unterschrift aller Teilnehmer einmal erforderlich
  • bei D-Maßnahmen ist eine Prüfungsliste in Kopie beizufügen.
Der Kreisverband oder der Verein hat bei der Zahlung von Honoraren grundsätzlich Honorarverträge abzuschließen. Reisekosten dürfen ebenfalls nicht ohne Beleg / Vertrag gezahlt werden. Alle Zahlungen müssen durch Kontoauszüge nachgewiesen werden. Diese Unterlagen verbleiben aber beim Kreisverband bzw. beim Verein, genau wie die Rechnungen für Übernachtung und Verpflegung. Bei Übernachtung sind die Kosten für Übernachtung und Verpflegung zu trennen.

Die Rechnungen müssen auf den Verein lauten, nicht auf eine Person.

Gefördert werden alle Maßnahmen nach einer Anteilsfinanzierung.

Die aktuellen Formulare finden Sie unter dem Bereich Förderung, Förderung Musik.

Vielen Dank für die Beachtung der Richtlinien.