Förderung Musik

Förderung Musik

Der Volksmusikerbund NRW e.V. fördert den musikalisch-fachlichen Bereich mit pauschalen Fördermitteln aus zweckorientierten Glückspielerträgen des Landes Nordrhein-Westfalen.

Die Möglichkeiten und Bedingungen der Förderung sind in den Förderrichtlinien festgelegt.

Anträge

Förderanträge sind online über Verein24 zu stellen. Die Abgabefrist ist der 15. Dezember des Vorjahres.

Verwendungsnachweis

Unbedingt die 8 Wochenfrist beachten.

Der Landesmusikrat NRW fördert Einzelanträge aufgrund allgemeiner Förderungsgrundsätze nach dem Kriterienkatalog für die Projektförderung:

  • Musikalische Modellversuche, herausragende Einzelmaßnahmen, Studien und Tagungen mit einem erkennbaren Alleinstellungsmerkmal (Einzel- oder Anschubförderung)
    – Kreis- und kommunale Ebene
    – Landesebene
  • Aufführungen zeitgenössischer Musik mit dem Schwerpunkt nordrhein-westfälischer Komponisten

Diese Einzelförderanträge sind bis zum 1. Oktober  des Vorjahres beim Landesmusikrat NRW einzureichen.

Downloads

Ansprechpartner

Karl-Hermann Plümer
Stv. Landesrechner

E-Mail: kh.pluemer@vmb-nrw.de