Förderung Musik
Der Volksmusikerbund NRW e.V. fördert den musikalisch-fachlichen Bereich mit pauschalen Fördermitteln aus zweckorientierten Glückspielerträgen des Landes Nordrhein-Westfalen.
Die Möglichkeiten und Bedingungen der Förderung sind in den Förderrichtlinien festgelegt.
Anträge
Förderanträge sind online über Verein24 zu stellen. Die Abgabefrist ist der 15. Dezember des Vorjahres.
Verwendungsnachweis
Unbedingt die 8 Wochenfrist beachten.
Der Landesmusikrat NRW fördert Einzelanträge aufgrund allgemeiner Förderungsgrundsätze nach dem Kriterienkatalog für die Projektförderung:
- Musikalische Modellversuche, herausragende Einzelmaßnahmen, Studien und Tagungen mit einem erkennbaren Alleinstellungsmerkmal (Einzel- oder Anschubförderung)
– Kreis- und kommunale Ebene
– Landesebene - Aufführungen zeitgenössischer Musik mit dem Schwerpunkt nordrhein-westfälischer Komponisten
Diese Einzelförderanträge sind bis zum 1. Oktober des Vorjahres beim Landesmusikrat NRW einzureichen.