Neue Coronaschutzverordnung ab 01.10.2021
Testpflicht für Schülerinnen und Schüler in den Herbstferien
Am 01. Oktober 2021 ist eine neue Fassung der Coronaschutzverordnung in Kraft getreten.
Für den Musik-Kulturbereich bleiben die bisherigen Regelungen bestehen.
Für den Bereich Gesang ist als Testnachweis neben dem PCR-Test auch ein höchstens 6 Stunden alter Antigen-Schnelltest möglich.
Achtung wichtig!!!
In der Ferienzeit, 11. Oktober – 24. Oktober 2021, gilt für Schülerinnen und Schüler weiterhin die 3-G-Regel. Außerdem gelten sie in den Ferien durch die fehlenden Schultestungen als nicht getestet. Deshalb müssen sie einen negativen Test bei Proben oder Instrumentalunterricht vorweisen.
Alle wichtigen Regelungen, die aktuelle Coronaschutzverordnung und die geltenden Hygienebestimmungen findet ihr wie immer auf unserer Corona-Infoseite.