Coronaschutzverordnung ab 3. April 2022
Keine Einschränkungen
Die neue Coronaschutzverordnung, welche bis einschließlich 30. April gilt, stellt das eigenverantwortliche und solidarische Handeln jedes Einzelnen in den Mittelpunkt.
Als Fazit können wir sagen, dass es grundsätzlich nach der neuen Coronaschutzverordnung des Landes NRW keine definierten Einschränkungen mehr für den Unterrichtsbereich, für den Probenbereich und den Bereich von Auftritten gibt.
Seitens des Landes NRW gibt es die Empfehlung einer regelmäßigen Durchlüftung mit kurzen Lüftungsintervallen. Dabei soll die Durchlüftung der Anzahl der regelmäßig im Raum anwesenden Personen sowie den von ihnen ausgeübten Tätigkeiten, zum Beispiel sportliche Betätigung, Singen oder Musizieren mit erhöhtem Aerosolausstoß angepasst werden. Soweit andere Behörden, zum Beispiel Behörden des Arbeitsschutzes, der Schul- oder Bauaufsicht, Vorgaben zur Belüftungssituation machen, sind diese zusätzlich verbindlich zu berücksichtigen.
Wir wünschen euch viel Freude am Musizieren in der Gemeinschaft.