Kultur gegen Einsamkeit in Wohneinrichtungen – Zeitraum verlängert
Antrag bis 28. Februar 2022 stellen
Wichtig: Der Förderungszeitraum ist verlängert worden. Bis zum 28. Februar 2022 könnt ihr eure Anträge für das Projekt „Mit Mut der Krise trotzen: Kultur gegen Einsamkeit in Wohneinrichtungen“ einreichen.
Je Konzert/Platzkonzert vor oder in einer Wohneinrichtung erhält der Musikverein eine pauschale Aufwandsentschädigung in Höhe von 200 Euro. Für den entsprechenden Nachweis gibt es ein Formblatt, das ihr hier herunterladen könnt. Die Abwicklung erfolgt über den VMB NRW.
Die Anzahl der Auftritte pro Verein sind nicht begrenzt und können bis zum 28. Februar 2022 abgerechnet werden.
Hierbei können einzelne Register, Nachwuchsgruppen – oder Orchester genauso muszieren, wie kleine Ensembles oder der ganze Verein.
Die Abrechnungen werden in der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet, bis die Mittel erschöpft sind.
Wichtig!!! Diese Konzerte sind GEMA-pflichtig. Deshalb teilt uns bitte folgendes mit:
– Titel
-Beteiligte (Komponist / Bearbeiter)
– wenn möglich die ISWC Nummer
Bitte hängt diese Infos formlos der E-Mail mit dem Formblatt mit. Diese ist an folgende Adresse zu richten: oddset@vmb-nrw.de
Wir, der VMB NRW wickeln die GEMA-Formalitäten ab. Das heißt: Wir übernehmen die Meldung der Konzerte und Musikstücke und die Bezahlung der GEMA-Gebühren für das Projekt „Kultur gegen Einsamkeit in Wohneinrichtungen“.
Sinnvoll/Hilfreich ist im Betreff Ihre „9-stellige Verbands-/Vereinsnummer“ mit anzugeben.
Ansprechpartner sind unsere Landesschatzmeister unter der vorgenannten E-Mail-Adresse.
Da jetzt noch mehr zeit zur Verüfgung steht vielen Menschen in NRW in der dunklen Jahresezit eine Freude zu machen, würde wir uns freuen, wenn noch mehr Musikverein an dem Projekt mitmachen. Deshalb: reicht eure unterschriebenen Formblätter.