Corona-Schutzverordnung ab 16.01.2022
2G+ in NRW
folgende Personen sind von der Testpflicht ausgenommen
Ab Sonntag, 16. Januar 2022, ist eine neue Corona-Schutzverordnung in Kraft.
Für den Musikbereich ergeben sich daraus zunächst keine Änderungen.
Allerdings gibt es ein paar wichtige Regeln für die Testpflicht und die Umsetzung der 2G+ Regeln in NRW.
Alle Infos zu den aktuellen Corona-Regeln findet ihr auch immer auf der VMB-Seite rund um Corona.