Corona-Schutzverordnung ab 13. Januar 2022

2G+ Regel beim Singen und Spielen von Blasinstrumenten

Ab Donnerstag, 13. Januar 2022, tritt eine neue Corona-Schutzverordnung in Kraft.

Darin sind Regelungen für das Musizieren enthalten:

Danach gilt für das gemeinsame Singen, das Spielen von Blasinstrumenten sowie anderen künstlerischen Tätigkeiten, die nur ohne das Tragen einer Maske ausgeübt werden können die 2G+-Regelung.

Ausnahme: „Die zusätzliche Testpflicht entfällt (…) für Personen, die über eine wirksame Auffrischungsimpfung verfügen oder bei denen innerhalb der letzten drei Monate eine Infektion mittels PCR-Test nachgewiesen wurde, obwohl sie vollständig immunisiert waren. (§ 4 (3) Nr. 5. plus Hinweise nach 7.)

Welche anderen Regelungen die neue Schutzverordnung für das Vereinsleben, die Jugendarbeit und Co. mit sich bringt, haben wir wieder einmal übersichtlich für euch zusammengetragen.

Alle Infos und Empfehlungen rund um Corona und die Schutzverordnungen, findet ihr auch immer auf unserer Corona-Seite.