Coronaschutzverordnung ab 25. Juni

Coronaschutzverordnung Corona-Info Probenbetrieb Volksmusikerbund NRW Volksmusikerbund NRW

Es gibt für unseren Bereich nur eine wesentlich Änderung, die wir nachfolgend zitieren.

§ 13 Kultur

(4) In Kreisen und kreisfreien Städten der Inzidenzstufe 1 sind zusätzlich zulässig:
[…]
5. der nicht-berufsmäßige Probenbetrieb im Freien auch ohne Negativtestnachweis […]

 

Hier geht’s zur aktuellen Verordnung mit markierten Änderungen: