Coronaschutzverordnung ab 28. Mai

Wir haben eine Übersicht der aktuellen Regelungen gemäß der Corona-Schutzverordnung für euch. Die neue Verordnung tritt am 28. Mai 2021 in Kraft und gilt bis einschließlich 24. Juni 2021.

Bitte beachtet folgendes zu den Allgemeinen Grundsätzen und Kontaktbeschränkungen:

§3
Allgemeine Grundsätze
(3) […] Soweit in dieser Verordnung für Zusammenkünfte und Veranstaltungen eine Höchstzahl zulässiger Personen oder Hausstände festgesetzt ist, werden immunisierte Personen nicht eingerechnet. Dies gilt nicht für in dieser Verordnung festgesetzte einrichtungsbezogene Personengrenzen pro Quadratmeter oder Kapazitätsbegrenzungen. Soweit in dieser Verordnung bestimmte Tätigkeiten, Veranstaltungen, Einrichtungen oder Angebote von einem Negativtestnachweis oder einem negativen Selbsttest abhängen, gilt dies nicht für immunisierte Personen mit Nachweis der Immunisierung. […]
§ 4
Mindestabstand, Kontaktbeschränkung
(1) […] Bei einem nach dieser Verordnung zulässigen Singen oder Spielen von Blasinstrumenten ist ein erweiterter Mindestabstand von 2 Metern untereinander und zu anderen Personen einzuhalten. […]

Hier könnt ihr euch unseren Leitfaden mit den wichtigsten Infos herunterladen und findet auch die aktuelle Verordnung: