Coronaschutzverordnung ab 19. April

Coronaschutzverordnung 19-04-2021 Volksmusikerbund NRW

Präzisierung der Unterrichtssituation

Die neue Coronaschutzverordnung, gültig ab 19. April bis einschließlich Montag, 26. April 2021, bringt für uns keine Änderungen in den Paragrafen 7 und 8. Es ist lediglich der Paragraf „4c Modellprojekt“ eingefügt worden.

Zur Präzisierung der Unterrichtssituation können wir uns an den aktuellen Aussagen des Landesverbandes der Musikschulen orientieren, die man auch auf deren Homepage nachlesen kann. Hier deren Textlaut:

Die gestern veröffentlichte Coronaschutzverordnung (gültig ab dem 19. April 2021) bietet in der Formulierung von §7, 7. zwar keine Änderung zu den vorangehenden Fassungen, jedoch liegt uns dazu eine Präzisierung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales vor: Vorschulkinder dürfen ab sofort wieder in Präsenz unterrichtet werden. Wir hatten gestern erneut um Klärung der Bedingungen für Kinder vor der Schulpflicht gebeten und erhielten nun die Klarstellung. Es ist explizit so gewollt, dass „auch Vorschulkinder auch jetzt schon in Präsenz unterrichtet werden dürfen.“ Diese Änderung soll bei der nächsten Änderung der Coronaschutzverordnung in den Verordnungs-Text übernommen werden.

Zusammengefasst bedeuten die aktuellen Regelungen:
a) Weiterhin möglich ist Einzelunterricht in Präsenz sowie Präsenzunterricht in Gruppen mit maximal fünf Teilnehmern – für schulpflichtige Schülerinnen und Schüler sowie für Kinder im Vorschulalter.
b) Unterricht in Kooperationen mit Kitas, Grundschulen und weiterführenden Schulen ist ebenfalls erlaubt.
c) Möglich ist Einzelunterricht im Freien für Schülerinnen und Schüler aller Altersstufen.
d) Über die erlaubten Punkte hinausgehender Unterricht für Erwachsene ist zurzeit nicht gestattet.

Sollten in Ihrer Kommune aufgrund höherer Inzidenzen ergänzende oder andere Regelungen getroffen werden (sogenannte Notbremse), haben diese vor den landesweiten Regelungen Vorrang.

Die entsprechenden Hygieneschutzmaßnahmen sind natürlich überall zu beachten.

Die aktuelle Ordnung mit den farblich markierten Änderungen steht hier zum Download bereit: