Corona-Schutzverordnung ab 14. Oktober 2020

Corona-Schutzverordnung ab 14.10.2020 Volksmusikerbund NRW

Seit dem 14. Oktober 2020 ist eine aktualisierte Corona-Schutzverordnung in Kraft. Daraus ergeben sich zunächst keine Änderungen für die Musikvereine im VMB NRW. Es kann also mit der Proben- und Vereinsarbeit erstmal so weitergehen wie bisher.

Habt aber im Blick, dass sich bei den lokalen, unvorhersehbaren Ereignissen Sonderregelung seitens der einzelnen Kreise und Städte ergeben können. Informiert euch bei den entsprechenden Stellen also regelmäßig.

Diese Version der CoronaSchVo ist gültig bis zum 31.10.2020.

Hier findet ihr die aktuellste Version des Leitfadens des VMB NRW.