Corona-Schutzverordnung ab 30.09.2020

coronaschutzverordnung 30.09.2020 Volksmusikerbund NRW ©rawpixel

Am 30. September 2020 ist eine aktualisierte Corona-Schutzverordnung in Kraft getreten.
Die wohl wichtigsten Veränderungen darin für Musikvereine sind:

  1. Der „Ploppschutz“ und die 7qm als Mindestfläche für Aufführungen und Proben sind gestrichen.
  2. Zur Vermeidung der Verteilung von Aerosolen in den Arbeitsbereich der vor der Bläsergruppe sitzenden Musiker*innen sollte ein Schutz aus transparentem Material aufgestellt werden, deren Schalltrichter der jeweiligen Instrumente ausreichend überragt, sodass auch bei Bewegung des Instruments ein ausreichender Schutz gewährt ist.

Das macht es für einige Vereine ein wenig einfacher den Probebetrieb wieder aufzunehmen. Zumindest mancher Satz oder Register sollte unter diesen Bedingungen wieder proben können.
Diese Version der CoronaSchVo ist gültig bis zum 31.10.2020.