Corona-Schutzverordnung ab 15. Juli 2020
Am 15. Juli tritt eine neue Corona-Schutzverondung des Landes NRW in Kraft. Neuereungen für Orchester und Vereine gibt es nicht wirklich. Lediglich die Anzahl von zugelassenem Publikum bei Auftritten und Konzerten hat sich verändert.
Wir haben trotzdem unseren Leitfaden für den Hygieneplan sowie für Proben und Auftritte auf den neusten Stand gebracht.
Weiterhin gilt: stimmt sämtliche geplante Probenaktivitäten, Konzerte, etc. und damit einhergehende Zusammenkünfte von mehreren Personen mit dem zuständigen Ordnungsamt ab.
Dann seid ihr auf der sicheren Seite!