Coronaschutzverordnung verlängert

Das Land NRW hat bekanntgegeben, dass die Coronaschutzverordnung vom 16. Juni 2020 um zwei Wochen verlängert wird. Das bedeutet, dass alle Vorgaben bis einschließlich 15. Juli 2020 weiterhin Bestand haben.

Für Orchester und Vereine bedeutet das, dass weiterhin unter den bekannten Abstands- und Hygieneregeln geprobt werden kann.
So bleibt auch der Leitfaden des VMB NRW zum Hygieneplan und zu Proben und Auftritten weiterhin aktuell und in Kraft.